Der Fonds hat in Angelegenheiten der Zielsteuerung folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a) die Beschlussfassung über das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen;
b) die Koordination, Abstimmung, Festlegung, Konkretisierung und Terminisierung aller aus dem Zielsteuerungsvertrag und dem Landes-Zielsteuerungsübereinkommen resultierenden Aufgaben und Maßnahmen zur Umsetzung;
c) die Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und die Behandlung des Monitoringberichts;
d) die Wahrnehmung von Agenden des Sanktionsmechanismus der Zielsteuerung-Gesundheit nach § 22c;
e) die Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z. B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen) sowie die Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;
f) die Abstimmung der Inhalte sowie allfälliger Anpassungen, Wartungen und Weiterentwicklungen des Regionalen Strukturplanes Gesundheit bzw. von Kapazitätsfestlegungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen in allen Sektoren des Gesundheitswesens;
g) die Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;
h) die Umsetzung der bundesweiten Gesundheitsförderungsstrategie;
i) die Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds (§ 7);
j) die Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
k) die Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
l) die Evaluierung der von der Landes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben.
Rückverweise
TGFG · Gesundheitsfondsgesetz, Tiroler
§ 16b § 16b
…1) Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegen die Aufgaben nach § 2 Abs. 2a, § 2a lit. e und § 2b sowie die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds im Sinn des § 7. (2) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige…
§ 7 § 7
…Vorwegabzug durch die Bundesgesundheitsagentur eingebracht. (3) Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds erfolgt unter Berücksichtigung der Strategie zur Gesundheitsförderung (§ 2b lit. h) in der Landes-Zielsteuerungskommission nach den von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossenen Zielen und Grundsätzen.…
§ 18a § 18a
…Erstellung oder Änderung des Regionalen Strukturplans Gesundheit Tirol und der Qualitätssicherung einschließlich der Sicherstellung der Angelegenheiten der Landes-Zielsteuerung-Gesundheit nach den §§ 2b und 16b erforderlich ist. (4) Die nach Abs. 1 Verantwortlichen haben Daten nach Abs. 2 zu löschen, sobald sie für die Erfüllung der…
§ 1 § 1
…und die Multiprofessionalität in der Versorgung, Prävention sowie in der Gesundheitsförderung zu stärken. (4) Im Zusammenhang mit den Aufgaben in Angelegenheiten der Zielsteuerung (§ 2b) hat der Fonds folgende Ziele zu verfolgen: a) die zielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention, die Stärkung von evidenzbasierter Früherkennung und Frühintervention, b) die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der…