(1) Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention erfolgen im Rahmen des Gesundheitsförderungsfonds Dotierungen durch die Sozialversicherung, die Bundesgesundheitsagentur und das Land. Der Gesundheitsförderungsfonds verfügt über keine Rechtspersönlichkeit. Die Gebarung des Gesundheitsförderungsfonds ist im Rahmen des Tiroler Gesundheitsfonds gesondert darzustellen.
(2) Die Höhe der Dotierung durch das Land beträgt insgesamt jenen Anteil an 15 Millionen Euro, welcher der Volkszahl des Landes im Verhältnis zur gesamtösterreichischen Volkszahl entspricht; dabei ist jeweils die Volkszahl des zweitvorangegangenen Jahres maßgeblich. Das Land hat den entsprechenden Anteil von zwei Millionen Euro in den Gesundheitsförderungsfonds einzubringen. Der entsprechende Anteil des Landes an den verbleibenden 13 Millionen Euro wird als Vorwegabzug durch die Bundesgesundheitsagentur eingebracht.
(3) Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds erfolgt unter Berücksichtigung der Strategie zur Gesundheitsförderung (§ 2b lit. h) in der Landes-Zielsteuerungskommission nach den von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossenen Zielen und Grundsätzen.
Rückverweise
TGFG · Gesundheitsfondsgesetz, Tiroler
§ 16b § 16b
… 2a lit. e und § 2b sowie die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds im Sinn des § 7. (2) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen…
§ 2b § 2b
…in allen Sektoren des Gesundheitswesens; g) die Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural; h) die Umsetzung der bundesweiten Gesundheitsförderungsstrategie; i) die Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds (§ 7); j) die Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen; k) die Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement; l) die…