Die von der Gemeinde nach diesem Gesetz zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
TFLAG · Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz, Tiroler
§ 12 § 12
…§ 12 Eigener Wirkungsbereich Die von der Gemeinde nach diesem Gesetz zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.…
Rückverweise