§ 3 Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen
In Kraft seit 23. Dezember 2011
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§ 3 Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen — TEG 2012
Elektrizitätsunternehmen haben als kunden- und wettbewerbsorientierte Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu verankern.
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