S.WFG 2025
Gliederung
Die Förderung besteht in der Gewährung von:
1. nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
2. Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen);
3. rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen;
4. Wohnbeihilfen.
§ 7 S.WFG 2025 · S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 7 Arten der Förderung
…§ 7 Die Förderung besteht in der Gewährung von: 1. nicht rückzahlbaren Zuschüssen; 2. Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen); 3. rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen; 4. Wohnbeihilfen.…
§ 41 Abfragerechte und Übermittlungspflichten
§ 41 (1) Die Landesregierung ist zur Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, Einstellung oder die Rückforderung einer Leistung nach diesem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen berechtigt, eine personenbezogene Abfrage im Transparenzportal nach § 32 Abs 6 TDBG 2012 zu Daten der Förderun…
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