§ 7 Arten der Förderung
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Förderung besteht in der Gewährung von:
1. nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
2. Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen);
3. rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen;
4. Wohnbeihilfen.
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