(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 – S.WFG 2015, LGBl Nr 23/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 60/2024, mit Ausnahme des § 44 Abs 4 und 5 außer Kraft. § 44 Abs 4 und 5 tritt mit 1. Jänner 2026 außer Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 49 Inkrafttreten
…1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 – S.WFG 2015, LGBl Nr 23/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr…
§ 50 Übergangsbestimmungen für Förderungen nach dem S.WFG 2015
…2 S.WFG 2025 die förderbare Wohnnutzfläche, Vergabe einer geförderten Mietwohnung § 12 S.WFG 2015 §§ 11 und 12 S.WFG 2025 Fördervertrag § 42 Abs 3 S. WFG 2015 § 37 Abs 3 S.WFG 2025 die Auszahlung, Einstellung und Rückzahlung der Wohnbeihilfe § 38 S.WFG 2015 §…
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