§ 7 Organisation
In Kraft seit 25. Januar 2002
Up-to-date
Das Land bedient sich bei der Durchführung der Förderung wie auch bei anderen im Gesetz genannten Maßnahmen sowohl des Amtes der Landesregierung als auch der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (SFG).
Rückverweise
StWFG · Steiermärkisches Wirtschaftsförderungsgesetz 2001
§ 8 Förderungsprogramme
…zuständigen Mitgliedes der Landesregierung von der Landesregierung zu beschließenden Richtlinien. (2) Diese Richtlinien haben neben der Bezeichnung der mit der Durchführung betrauten Einrichtung (§ 7), insbesondere die inhaltlichen oder regionalen Schwerpunkte, die Abwicklungs- und Entscheidungsabläufe, die Laufzeit der Förderungsprogramme sowie die Höhe der für diese Programme zur Verfügung stehenden Mittel…