LandesrechtOberösterreichLandesesetzeStatut für die Stadt Wels 1992V. HAUPTSTÜCK GemeindewirtschaftIII. Abschnitt Vermögenswirtschaft § 57 Erhaltung und Verwaltung des Vermögens der Stadt§ 58

§ 58§ 58 Darlehen und sonstige Finanzgeschäfte; Veranlagungen

In Kraft seit 17. September 2019
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