StVAG
Gliederung
5. Abschnitt Schluss-, Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen
§ 33 § 33
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 192/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, außer Kraft.
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