§ 32 § 32
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
§ 32 StSUG · StSUG · Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG
§ 32 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft. (2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
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