StrG.
Gliederung
3. Abschnitt*) Gemeindestraßen
§ 19 § 19*) Veröffentlichung des Straßen- und Wegekonzeptes
Das von der Gemeindevertretung beschlossene Straßen- und Wegekonzept ist samt der allfälligen zusammenfassenden Erklärung (§ 18 Abs. 1 lit. d) für die Dauer seiner Geltung auf der Homepage der Gemeinde im Internet zu veröffentlichen.
*) Fassung LGBl.Nr. 10/2021, 4/2022
§ 18 StrG. · StrG. · Straßengesetz
§ 18 § 18*) Umweltprüfung
…§ 16 Abs. 4 hinzuweisen ist, c) eingelangte Änderungsvorschläge und sonstige Stellungnahmen vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen sind, d) die zusammenfassende Erklärung nach § 19 zu veröffentlichen ist und e) die Überwachung nach dem sinngemäß anzuwendenden § 10 Abs. 9 durch den Bürgermeister zu erfolgen hat. (2) Bei einem…
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