LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000§ 23

§ 23Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

In Kraft seit 13. Dezember 2000
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