§ 55a § 55a
In Kraft seit 01. September 2018
Up-to-date
StPEG 2004
Gliederung
Rückverweise
Soweit in diesem Gesetz in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018 auf die Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 an die Stelle der Bildungsdirektion die Landesregierung; sie hat in ihren Verfahren den Landesschulrat anzuhören.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018
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