StPEG 2004
Gliederung
4. Abschnitt Erhaltung von Pflichtschulen
§ 32a § 32a
Zu den Schulerhaltungskosten gehören die Kosten für Schulinfrastrukturvorhaben gemäß § 33 und die sonstigen Schulerhaltungskosten gemäß § 34.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 93/2023
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden