§ 32a Schulerhaltungskosten
In Kraft seit 05. Oktober 2023
Up-to-date
Zu den Schulerhaltungskosten gehören die Kosten für Schulinfrastrukturvorhaben gemäß § 33 und die sonstigen Schulerhaltungskosten gemäß § 34.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 93/2023
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