Um den schulpflichtigen Kindern den Besuch der Pflichtschulen auch in verkehrsungünstiger Lage und zu jeder Jahreszeit zu ermöglichen, können im Verband einer Pflichtschule, aber doch in örtlicher Entfernung von ihr, vom gesetzlichen Schulerhalter Expositurklassen errichtet werden, falls nicht die Voraussetzungen für die Errichtung einer selbstständigen Pflichtschule gegeben sind.
§ 13 StPEG 2004 · StPEG 2004 · Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004
§ 13 § 13
…betroffenen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen zu hören. Die Bewilligung zur Errichtung von Pflichtschulen darf nicht verweigert werden, wenn die in den §§ 7 bis 11 genannten Voraussetzungen vorliegen; die Bewilligung zur Errichtung von Schülerheimen darf nicht verweigert werden, wenn die ordnungsgemäße Unterbringung der Schülerinnen und Schüler in diesen Heimen sichergestellt…
§ 41 § 41
…ganztägige Schulform obliegen dem gesetzlichen Schulerhalter. (3) Eine bestehende Pflichtschule (Expositurklasse) kann aufgelassen werden, wenn die Voraussetzungen für ihren Bestand ( §§ 7 bis 11 ) nicht mehr vorliegen. Eine Pflichtschule ist aufzulassen, wenn ihr Weiterbestehen wegen Rückganges der Schülerzahl und infolge des damit nicht im gleichen Verhältnis abfallenden Aufwandes für…
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