§ 42 EU-Recht
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates („Blaue Karte“), ABl. L 382 vom 28.10.2021, S. 1, umgesetzt.
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