Stmk. NPOG
(1) Nationalparkorgane haben folgende Aufgaben:
1. Information der Bevölkerung über die Ziele des Nationalparks, deren Umsetzung und Mitwirkung an anderen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und
2. Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Nationalparkgesetzes Gesäuse sowie der im Nationalpark geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes.
(2) Die Nationalparkorgane haben bei der Ausübung ihres Dienstes den Dienstausweis mitzuführen und das Dienstabzeichen sichtbar zu tragen. Der Dienstausweis ist auf Verlangen der oder des Betretenen vorzuweisen.
(2a) Nationalparkorgane unterliegen hinsichtlich aller ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen der Geheimhaltungspflicht, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.
(3) Nationalparkorgane sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten an die Weisungen der Bezirksverwaltungsbehörde gebunden.
(4) Nationalparkorgane haben sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten unparteiisch zu verhalten. § 7 AVG gilt sinngemäß.
(5) Nationalparkorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025
§ 6 Stmk. NPOG · Stmk. NPOG · Steiermärkisches Nationalparkorganegesetz
§ 6 Aufgaben und Pflichten
…vorzuweisen. (2a) Nationalparkorgane unterliegen hinsichtlich aller ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen der Geheimhaltungspflicht, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (3) Nationalparkorgane sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten…
§ 14 Inkrafttreten von Novellen
…treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft. (2) In der Fassung des Steiermärkischen Informationsfreiheitsanpassungsgesetzes 2025, LGBl. Nr. 68/2025, treten § 6 Abs. 2a und die Anlage mit 1. September 2025 in Kraft. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 68…
§ 10 Dienstzeit und Dienstplan
…ein Nationalparkorgan außer Dienst im Gebiet des Nationalparks, ist es bei Verdacht der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach dem Nationalparkgesetz Gesäuse oder den in § 6 Abs. 1 Z 2 angeführten Bestimmungen des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes berechtigt, sich in den Dienst zu stellen. Das Indienststellen ist der oder dem Betroffenen…
Rückverweise