(1) Die Gebietsabgrenzung und Zonierung des Nationalparks erfolgen unter Bedachtnahme auf naturräumliche Zusammenhänge und Gegebenheiten.
(2) Der Nationalpark ist in eine Natur- und Bewahrungszone zu untergliedern, wobei der Anteil der Naturzone mindestens drei Viertel der Gesamtfläche des Nationalparks zu betragen hat.
1. Die Naturzone ist die Zone strengsten Schutzes, in der die Naturlandschaft zu erhalten und zu fördern ist.
2. Die Bewahrungszone ist jene Zone, in der die naturnahe Kulturlandschaft erhalten bleiben soll.
(3) Die Einbeziehung von Grundflächen in den Nationalpark erfolgt auf Antrag des jeweiligen Grundeigentümers und unter Zustimmung der jeweiligen Rechtsinhaber. Vor Erlassung der Nationalparkerklärung ist mit diesen eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen (Vertragsnaturschutz).
(4) Rechtsinhaber im Sinn dieses Gesetzes sind Servitutsberechtigte, Einforstungsberechtigte, Jagdpächter von Gemeindejagden sowie Bewirtschafter von Pachtalmen.
(5) Jedermann hat auf die Einhaltung der Schutzziele gemäß § 2 Bedacht zu nehmen. Insbesondere Behörden haben diese beim Vollzug landesrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen.
Rückverweise
Stmk. NPG · Nationalparkgesetz Gesäuse
§ 11 Aufgaben
…Aufgaben zählen insbesondere 1. die Erstellung des Entwurfs der Nationalparkerklärung, 2. die Erstellung des Entwurfs des Nationalparkplans im Zusammenwirken mit den Rechtsinhabern gemäß § 3 Abs. 4, 3. die Umsetzung des Nationalparkplans, soweit dies nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung und nicht durch Dritte auf Grund von vertraglichen Vereinbarungen zu…
§ 13 Nationalparkforum
…Zur Information der Bevölkerung der Nationalparkgemeinden und zur Erforschung ihrer Interessen hat die Nationalparkverwaltung jährlich mindestens ein ordentliches Nationalparkforum einzuberufen. (2) Rechtsinhaber gemäß § 3 Abs. 4 und § 6 sind schriftlich einzuladen. (3) Die Bevölkerung der Nationalparkregion ist berechtigt, am Nationalparkforum teilzunehmen und sich dort zu äußern…
§ 4 Nationalparkerklärung
…1. die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Natur- oder Bewahrungszone erfüllen, 2. für die Erreichung der Ziele gemäß § 2 geeignet sind und 3. für die eine Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 vorliegt. (3) Die Landesregierung hat den Nationalpark in der Natur zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung…
§ 9 Bewilligungsverfahren
…1) Maßnahmen, die über § 8 hinausgehen, bedürfen einer Bewilligung der Landesregierung. (2) Die Bewilligung ist vom Rechtsinhaber gemäß § 3 Abs. 4 schriftlich zu beantragen. Im Antrag sind Art, Umfang und Lage des Vorhabens zu beschreiben und die zur Beurteilung des Vorhabens allenfalls erforderlichen…