§ 244eb Nebengebühr – Erschwernisvergütung für erweiterte Tätigkeitsbereiche
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
(1) Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen, die in einer Pflegeeinrichtung in einem erweiterten Tätigkeitsbereich gemäß § 17 GuKG überwiegend eingesetzt sind, gebührt eine Erschwernisvergütung in Höhe von 200,00 Euro. Mit abgeschlossener Sonderausbildung erhöht sich diese Erschwernisvergütung auf 350,00 Euro.
(2) Falls der Einsatz in zwei erweiterten Tätigkeitsbereichen erfolgt, erhöht sich die Erschwernisvergütung um 50 %.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2024
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