§ 21 Außerkrafttreten
In Kraft seit 19. März 2013
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landwirtschaftsförderungsgesetz LGBl. Nr. 9/1994 in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012 außer Kraft.
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