§ 8 Geschäftsordnung
In Kraft seit 21. März 2019
Up-to-date
Die Landesregierung hat durch Verordnung eine Geschäftsordnung des Landessanitätsrates zu erlassen, in der insbesondere die Einberufung und Abwicklung der Sitzungen zu regeln sind. Vor Erlassung der Verordnung ist der Landessanitätsrat anzuhören.
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