Die Gleichbehandlungskommission hat sich mit den die Gleichbehandlung und Gleichstellung betreffenden Fragen zu befassen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann die Gleichbehandlungskommission insbesondere:
1.Gutachten gemäß § 40 erstatten,
2. Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen von Gesetzen und Verordnungen des Landes, die Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Gleichstellung im öffentlichen Dienst berühren, abgeben und Rückmeldungen verlangen; zu diesem Zweck sind Begutachtungsentwürfe der Gleichbehandlungskommission zu übermitteln,
3. Stellungnahmen zu allen Fragen der Gleichbehandlung und Gleichstellung abgeben sowie Rückmeldungen verlangen und diese im Internet auf der Website des Landes Steiermark veröffentlichen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2026
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