StLGBG 2023
Gliederung
3. Teil Antidiskriminierung
§ 31 § 31
Eine Person hat wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach § 29 Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. § 26 findet Anwendung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden