§ 9 Auskunftspflicht
In Kraft seit 16. Dezember 2021
Up-to-date
Die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und alle Beschäftigten der betroffenen Betriebe sind verpflichtet, der Kommission die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte unter Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz zu erteilen.
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