§ 15 Außerkrafttreten
In Kraft seit 16. Dezember 2021
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 100/2019, mit Ausnahme jener Bestimmungen, die seit dem 1. Jänner 2020 als Bundesrecht gelten, außer Kraft.
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