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Steiermärkisches Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz (StKSAG)
§ 7
StKSAG
§ 7 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2024
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§ 7 Inkrafttreten — StKSAG
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Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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