§ 30 Genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Die Bestimmungen des § 20 über die Nebenbeschäftigung gelten für Bedienstete im Entlohnungsschema SIa sinngemäß.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2024
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