§ 28 Erhöhung des Urlaubsausmaßes im Entlohnungsschema SIa
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Bedienstete des Entlohnungsschemas SIa haben Anspruch auf Erhöhung des Erholungsurlaubes im Ausmaß von acht Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Bei Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses im laufenden Kalenderjahr ist eine Aliquotierung vorzunehmen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2024
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