StKBFG 2019
Gliederung
Anträge auf Gewährung des Beitrages zum Personalaufwand, des Pflichtjahr-Beitragsersatzes, des Sozialstaffel-Beitragsersatzes für Erhalterinnen/Erhalter von institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen und des Sozialstaffel-Beitragsersatzes für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von Tageseltern sowie für die Zuzahlung zum Personalaufwand für den überschneidenden Einsatz von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sind nach Maßgabe des von der Landesregierung zur Verfügung gestellten elektronischen Kommunikationssystems einzubringen. Mit der Antragstellung sind alle für die Ermittlung der Beiträge des Landes erforderlichen Nachweise, wie insbesondere die täglichen und jährlichen Öffnungszeiten, die Personalausstattung und die Kinderdaten, zur Einsicht und Prüfung vorzulegen und die geforderten Auskünfte zu erteilen. Änderungen in diesen Angelegenheiten sind von den Erhalterinnen/Erhaltern unverzüglich der Landesregierung zu melden. Die Landesregierung hat diese Änderungen gegebenenfalls bei der Berechnung der jährlichen Pauschalbeträge zu berücksichtigen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2023
§ 35b StKBBG 2019 · StKBBG 2019 · Steiermärkisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019
§ 35b § 35b
…Kinderportal darüber zu informieren. (3a) Die Daten der aufgenommenen Kinder sind zum Zweck der erleichterten Antragstellung von Förderungen an das elektronische Kommunikationssystem gemäß § 7 Abs. 1 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl. Nr. 94/2019, zu übergeben und danach vom Erhalterportal zu löschen. (4) Die Daten der nicht aufgenommenen Kinder gem. Abs. …
§ 66a § 66a
…diesen Zwecken folgende Daten weiterverarbeiten: 1. Daten gemäß §§ 35a, 35b und 35c; 2. Daten, die auf Grund von Förderungsanträgen nach § 7 StKBFG 2019 bekanntgegeben wurden. Die Erhalter von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Arbeitgeber von Tageseltern sind verpflichtet, der Landesregierung jene Daten zu übermitteln, die ihr nicht bereits…
§ 29 StKBFG 2019 · StKBFG 2019 · Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019
§ 29 Inkrafttreten
…bestimmt ist. (2) § 3, § 10, § 24 bis § 28 sowie hinsichtlich der Tageseltern § 4, § 7, § 11, § 12, § 14 Abs. 2 und § 16 bis § 21 treten mit 1. September…
§ 29a Inkrafttreten von Novellen
…das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des 2. Abschnittes sowie § 1, § 2, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 7, § 8 Abs. 1, § 9 und § 10 mit 11. September 2023 . 2. § 3 Abs. 5…
§ 30 Außerkrafttreten
… 2, § 6c, § 23 bis § 25 sowie hinsichtlich der Tagesmütter/Tagesväter § 3, § 6, § 7, § 10 Abs. 2, § 11, § 12 und § 15 bis § 21 treten mit Ablauf des 31…
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