§ 29 Inkrafttreten
In Kraft seit 14. September 2020
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 14. September 2020 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) § 3, § 10, § 24 bis § 28 sowie hinsichtlich der Tageseltern § 4, § 7, § 11, § 12, § 14 Abs. 2 und § 16 bis § 21 treten mit 1. September 2020 in Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit ihrer gesetzlichen Grundlage in Kraft treten.
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