Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
§ 22 StKBFG 2019 · StKBFG 2019 · Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019
§ 22 Beiträge des Landes zu den Ausbildungslehrgängen für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter
…anzuschließen. Die Landesregierung entscheidet mittels Bescheid über die Höhe des zu leistenden Landesbeitrages. Die Feststellung der Höhe der Beiträge erfolgt unter Bedachtnahme auf § 27 StKBBG 2019 sowie unter Berücksichtigung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Die Auszahlung des Landesbeitrages erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungslehrganges und nach Vorlage eines Nachweises über…
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