Die Bestimmungen des § 22 sind sinngemäß auch auf Organisatoren von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen anzuwenden, sofern diese Veranstaltungen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Landesregierung erfolgen.
§ 30 StKBFG 2019 · StKBFG 2019 · Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019
§ 30 Außerkrafttreten
…1) Das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 23/2000, in der zuletzt geltenden Fassung, tritt mit Ablauf des 13. September 2020 außer Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. (2) §…
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