Anträge auf Gewährung der Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe sind unter Nachweis des elterlichen Einkommens (des Einkommens der Erziehungsberechtigten, ausgenommen Pflegeeltern) sowie des Personenstandes unter Anschluss einer Aufnahmebestätigung der Erhalterin/des Erhalters sowie des Nachweises des tatsächlichen Beitrages für den Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bei der Landesregierung einzubringen.
§ 20 StKBFG 2019 · StKBFG 2019 · Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019
§ 20 Gewährung der Beihilfe
…Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe ist in allen Fällen höchstens für jenen Zeitraum zu gewähren, der der Betriebsform der besuchten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (§ 9 StKBBG 2019) entspricht. Zur Vereinfachung für die Eltern kann die Landesregierung von einer weiteren Antragstellung bei mehrjährigem Besuch eines Kindes absehen. Unberührt bleiben dabei die Bestimmungen der…
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