§ 8 Inkrafttreten von Novellen
In Kraft seit 10. März 2023
Up-to-date
(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2020 treten der Titel, die Abschnittsbezeichnung 1, § 1, die Abschnittsbezeichnung 2, § 2 Abs. 1 erster Teilsatz, die Abschnittsbezeichnung 3, § 5a, die Abschnittsbezeichnung 4 und § 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Juni 2020 , in Kraft.
(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 21/2023 treten § 1 Abs. 1 Z 2 und 3, Abschnitt 3a sowie § 6 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. März 2023 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2020, LGBl. Nr. 21/2023
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