§ 26 Inkrafttreten
In Kraft seit 21. Juni 2022
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. Juni 2022 , in Kraft.
(2) Interne Hinweisgebersysteme und das externe Hinweisgebersystem sind innerhalb von zwei Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes einzurichten.
Rückverweise
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