§ 23 EU-Recht
In Kraft seit 21. Juni 2022
Up-to-date
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ABl. 2019 Nr. L 305, S. 17, umgesetzt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden