StFTG 2025
Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 16 § 16
Verweise in diesem Gesetz auf das Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 169/2023 zu verstehen.
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