§ 3 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. November 1988
Up-to-date
§ 3 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde — StESUG
Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden