Anerkannte Umweltorganisationen im Sinne des § 8 Abs. 1 sind berechtigt, gegen Bescheide gemäß § 49 Abs. 3 und 3a, § 58 Abs. 3 und 3a und § 59 Abs. 1 Stmk. Jagdgesetz 1986 (§ 8 Abs. 3 Z 3), die vor Ablauf des Tages des Inkrafttretens dieser Novelle zwar erlassen, aber noch nicht in Rechtskraft erwachsen waren, Beschwerde auf Grund von Rechtswidrigkeit wegen der Verletzung von unionsrechtlich bedingten Umweltschutzvorschriften zu erheben. § 8 Abs. 4 gilt sinngemäß.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2022
Rückverweise
StESUG · Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt
§ 15 Inkrafttreten von Novellen
…in Kraft. (9) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2022 treten § 8 Abs. 1 bis 3 und § 14b mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Oktober 2022 , in Kraft. (10) In der Fassung des Steiermärkischen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes, LGBl. Nr…