§ 20 Verweise
In Kraft seit 01. September 2022
Up-to-date
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Der Verweis in diesem Gesetz auf das Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, ist als Verweis auf die Fassung BGBl. I Nr. 56/2016 zu verstehen.
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