§ 45a Erlöschen der Betriebsbewilligung
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Betriebsbewilligung erlischt, soweit der Betrieb
1. eingestellt wird, mit Verständigung oder Kenntnis der Landesregierung;
2. länger als nach § 44a Abs. 9 zulässig ruhend gestellt wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024
Rückverweise
StBHG · Steiermärkisches Behindertengesetz
§ 44 Errichtungsbewilligung
…– Fristverlängerung nachgewiesen werden kann. (6) Die Errichtungsbewilligung erlischt auch mit Widerruf der Betriebsbewilligung gemäß § 45 oder Erlöschen der Betriebsbewilligung gemäß § 45a, sofern nicht binnen drei Jahren eine Betriebsbewilligung erwirkt wird. (7) Ergeben sich nach Erteilung der Errichtungsbewilligung und innerhalb der Frist gemäß Abs. 5 erster…