(1) Für auf Grund der individuellen Bedarfe eines Menschen mit Behinderung erforderliche Ausstattungen bei der Neuanschaffung oder beim Umbau von Kraftfahrzeugen wird ein Kostenzuschuss in Höhe von maximal 3.200 Euro gewährt.
(2) Ein Antrag auf Kostenzuschuss gemäß Abs. 1 kann frühestens nach fünf Jahren neuerlich gestellt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. Nr. 40/2024, LGBl. Nr. 42/2025, LGBl. Nr. 33/2026
§ 11a LEVO-StBHG · LEVO-StBHG · StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015
§ 11a § 11a
…Inkrafttreten von Novellen (1) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2015 tritt § 10 Abs. 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft. (2) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 32/2016 treten § …
§ 3 § 3
…gewähren: 1. Kostenzuschüsse für Therapien ( § 4 ), 2. Kostenzuschüsse für Hilfsmittel ( § 5 ), 3. Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen ( § 6 ), 4. Kostenzuschüsse für notwendige behinderungsbedingte bauliche Maßnahmen ( § 7 ), 5. Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen ( § 8 ), 6. Kostenzuschüsse für…
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