§ 22a Persönliches Budget
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Hilfeleistung ‚Persönliches Budget‘ wird sinnesbeeinträchtigten und/oder erheblich bewegungs-beeinträchtigten Menschen unter Bedachtnahme auf pflegebezogene Geldleistungen gewährt, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Wohneinrichtungen gemäß § 18 zu ermöglichen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2011, LGBl. Nr. 94/2014, LGBl. Nr. 90/2024
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