§ 1 Ziel
In Kraft seit 01. September 2014
Up-to-date
Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2014
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