Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA (§ 6) angeführt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn
1. sie dem für sie geltenden und in der Baustoffliste ÖA bekanntgemachten Regelwerk entsprechen oder nur unwesentlich davon abweichen oder
2. für sie eine Bautechnische Zulassung gemäß § 12 vorliegt
und sie das Einbauzeichen gemäß § 9 tragen.
§ 23 StBauMüG · StBauMüG · Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
§ 23 Strafbestimmungen
…ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind; 4. ein Bauprodukt auf dem Markt bereitstellt, dessen CE-Kennzeichnung oder Einbauzeichen ÜA falsche oder mangelhafte Angaben enthält; 5. ein Bauprodukt auf dem Markt bereitstellt, das mit einer Kennzeichnung versehen ist, die mit der CE-Kennzeichnung oder mit dem Einbauzeichen ÜA verwechselt werden kann…
§ 13g Mindesthygieneanforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
…Zusammenhang mit Wasser für den menschlichen Gebrauch (1) Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der §§ 5, 10 und 13 nur verwendet werden, wenn diese 1. den Schutz der menschlichen Gesundheit weder direkt noch indirekt gefährden, 2. die Färbung, den Geruch oder…
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