§ 1 § 1
In Kraft seit 01. Juli 2019
Up-to-date
StAmtLRegG
Das die Bezeichnung „Amt der Steiermärkischen Landesregierung“ führende Amt der Landesregierung ist der Geschäftsapparat der Landesregierung, der einzelnen Mitglieder der Landesregierung und der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes sowie anderer Landesorgane, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
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