§ 7 Ausgestaltung des Verdienstkreuzes
In Kraft seit 15. November 2024
Up-to-date
(1) Das Verdienstkreuz hat einen Durchmesser von 4,5 cm, einen Querschnitt von 2,5 bzw. 3 mm und trägt einen erhabenen, 2 mm breiten Rand. Es zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen 1 mm breiten erhabenen Rand.
(2) Das Verdienstkreuz wird an einem 4,5 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten, weiß-grünen Band getragen.
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