(1) Alle Ehrenmedaillen zeigen auf der Vorderseite das Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz, und auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen als Inschrift jene Zahl an Jahren, die der Dauer der Tätigkeit bzw. der Mitgliedschaft entspricht sowie eine Umschrift.
(2) Die Ehrenmedaillen für die 25-, 40-, 50- und 60-jährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens tragen die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“. Das Material und die Größe dieser Ehrenmedaillen richten sich nach der Dauer der verdienstvollen Tätigkeit:
1. aus Bronze mit einem Durchmesser von 3,2 cm bei einer Dauer von 25 Jahren;
2. alt-versilbert mit einem Durchmesser von 3,2 cm bei einer Dauer von 40 Jahren;
3. vergoldet mit einem Durchmesser von 4 cm bei einer Dauer von 50 Jahren;
4. vergoldet mit einem Durchmesser von 4 cm bei einer Dauer von 60 Jahren.
(3) Die Ehrenmedaillen für 15-, 30-, 40- und 50-jährige verdienstvolle Tätigkeit bei einer sonstigen Einsatz- und Hilfsorganisation tragen die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit“. Das Material und die Größe dieser Ehrenmedaillen richten sich nach der Dauer der verdienstvollen Tätigkeit:
1. aus Bronze mit einem Durchmesser von 3,2 cm bei einer Dauer von 15 Jahren;
2. alt-versilbert mit einem Durchmesser von 3,2 cm bei einer Dauer von 30 sowie von 40 Jahren;
3. vergoldet mit einem Durchmesser von 4 cm bei einer Dauer von 50 Jahren.
(4) Die Ehrenmedaillen für 70-, 75-, 80- und 85-jährige Mitgliedschaft in einer Organisation des Feuerwehr- und Rettungswesens tragen die Umschrift „Dank und Anerkennung auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“. Sie sind vergoldet und haben einen Durchmesser von 4,5 cm.
(5) Die Ehrenmedaillen für 15-, 25-, 30- und 40-jährige verdienstvolle Tätigkeit werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten orangegelben Band, die Ehrenmedaille für 50- und 60-jährige verdienstvolle Tätigkeit sowie für 70-, 75-, 80- und 85-jährige Mitgliedschaft an einem 4,5 cm breiten weiß-grünen Band getragen.
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