§ 19 Außerkrafttreten
In Kraft seit 15. November 2024
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, LGBl. Nr. 8/1971, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2023, außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden